Wichtige Informationen!
Sehr geehrte Gäste, bitte beachten Sie Folgendes:
Das Ferienhaus La Marisol ist ein historisches Stadthaus. Aus dem Eingangsbereich führt die originale sehr schmale Wendeltreppe in den Wohnbereich in der ersten Etage. Aus diesem Grund ist das Haus für Personen mit Beeinträchtigung der Gehfähigkeit unter Umständen nicht geeignet. Es ist nicht behindertengerecht, nicht rollstuhlgeeignet und nicht barrierefrei. Gerne dürfen SIe uns kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unsicherheiten bestehen.
Beachten Sie bitte auch, dass es durch die Wendeltreppe schwierig sein kann sehr große Gepäckstücke in die Wohnung zu transportieren. Möglicherweise müssen Sie diese im Eingangsraum auspacken.
Die 3 Schlafzimmer befinden sich in der zweiten Etage und sind über eine relativ steile (aber nicht so schmale) Treppe über 13 Stufen mit dem Wohnbereich verbunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienhaus La Marisol – Provence
- Mietgegenstand
- Vermietet wird das Ferienhaus La Marisol, Adresse: 15 Rue Lirette, 84800 L‘Isle-sur-la-sorgue, Frankreich
- Das Ferienhaus wird mit der auf unserer Homepage beschriebenen Ausstattung vermietet. Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor.
- Wichtiger Hinweis für Gäste mit Behinderung und Mobilitätsbeeinträchtigungen: Aus dem Erdgeschoss führt im Eingangsbereich eine historische, schmale und steile Wendeltreppe in die Wohnebene und von dort eine weitere steile Treppe ins Dachgeschoss. Dort oben befinden sich die Dachterrasse und die klimatisierten Schlafräume. Aufgrund dieser Begebenheiten ist die Unterkunft für Personen mit Mobilitätsproblemen nicht geeignet.
- Hinweis für Ihr Gepäck: Sehr große Koffer/Gepäckstücke müssen eventuell im Erdgeschoss ausgepackt werden (siehe Punkt 1 c).
- Vermietungszeitraum und Vertragsschluss
- Der Mietvertrag über das Ferienhaus La Marisol ist verbindlich geschlossen, wenn ein Mietvertrag vom Mieter unterschrieben und dem Vermieter fristgerecht zugegangen ist. Die elektronische beidseitige Erklärung über ein Buchungsportal gilt gleichwertig.
- Das vermietete Ferienhaus darf von dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu Urlaubszwecken genutzt und nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden, es sei denn es ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Mietpreis und Nebenkosten
- Der Mieter erhält ein Angebot über den Gesamtpreis.
- Der Gesamtpreis setzt sich wie folgt zusammen aus dem
- Mietpreis der Unterkunft
- Kurtaxe (Taxe de séjour de la communauté des communes de pays des sorgues monts de vaucluse): die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Abgabenordnung. Derzeit (Stand März 2022 beträgt der Beitrag 1,65 € pro Person und pro Nacht)
- Preis für ggf. vereinbarte Zusatzleistungen
- Der vereinbarte Mietpreis enthält sämtliche pauschal berechnete Nebenkosten (z.B. für Wasser, Strom, Heizung). Die Vertragsparteien können auch ausdrücklich Zusatzleistungen vereinbaren (z.B. zusätzlicher Wechsel der Bettwäsche oder zusätzliche Reinigung). Diese Nebenkosten werden dann gesondert in Rechnung gestellt.
- Anzahlung, Kaution und Bezahlung
- Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.
- Die ausführlichen Zahlungsbedingungen können bei unterschiedlichen Angeboten variieren. Die Zahlunsbedingungen werden mit dem Buchungsangbot übermittelt und werden damit unveränderlicher Bestandteil der Mietvereinbarung.
- Die Vertragsparteien können eine Kaution in Höhe von 500 EURO als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbaren. Diese ist vor Reiseantritt zu leisten und nicht verzinslich. Nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zahlt der Vermieter die Kaution am Ende des Mietaufenthaltes an den Mieter zurück.
- Wenn die An- oder Restzahlung nicht rechtzeitig beim Vermieter eingehen, behält sich der Vermieter vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten In diesem Fall ist der Mieter zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Mieter kann mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.
- Mietzeitraum, An- und Abreise
- Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietobjekt am Anreisetag ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
- Der Mieter hat das Mietobjekt dem Vermieter am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Der Mieter muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die Papierkörbe und Mülleimer entleeren.
- Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
- Pflichten des Mieters
- Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Mieter das Ferienhaus auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter (oder der von dem Vermieter benannten Kontaktperson) eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen.
- Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Mieter schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Vermieter gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
- Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Falls der Mieter Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Mieter hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
- Der Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Mieter dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
- Falls Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Mieter selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
- Der Mieter muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Mieter diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Vermieter dem Mieter gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Mieter mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.
- Rücktritt durch den Mieter
- Der Mieter ist berechtigt, vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
- Im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag hat der Mieter pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
- Die Höhe einer möglichen Rückerstattung schon geleisteter Anzahlungen erfahren Sie während des Buchungsvorganges und wird auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
- Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so kann er einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Mieter und Vermieter bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen. Sofern ein Dritter in den Mietvertrag eintritt, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem Vermieter gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
- Sollte der Mieter keinen Ersatzmieter benennen, so kann auch der Vermieter für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Vermieter nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der Vermieter das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
- Kündigungsrecht
- Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
- Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
- Kündigungsrecht des Vermieters
- Für den Vermieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Mieter (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung durch den Mieter vor. Dies berechtigt den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.
- Der Mietvertrag kann vom Vermieter gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer, Überschwemmung o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
- Kündigungsrecht des Mieters
- Für den Mieter handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Ferienhauses gewährt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
- Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Vermieter die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Falls der Mieter bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.
- Der Mieter ist dazu verpflichtet, Mängel des Mietobjekts unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Falls der der Mieter diese Meldung unterlässt, so hat er dem Vermieter gegenüber keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere auch keine Ansprüche auf Mietminderung). Außerdem ist er dem Vermieter zum Ersatz des durch die unterbliebene Mängelanzeige entstanden Schadens verpflichtet.
- Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen.
- Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

- Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
- Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
- Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film-Downloads über den WLAN Zugang zu starten.
- Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
- Zutrittsrecht
- Dem Eigentümer, den Angestellten und Beauftragten ist zu allen angemessenen Zeiten das Recht auf Einlass in das Grundstück zu Inspektionszwecken oder zur Durchführung notwendiger Reinigungs-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten zu gewähren.
- Kinder
- Wir heißen Kinder willkommen, aber Gäste müssen die Verantwortung für die Sicherheit und Beaufsichtigung ihrer Kinder zu jeder Zeit übernehmen.
- Tierhaltung
- Wir bedauern, dass wir keine Haustiere ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers akzeptieren.
- Änderungen des Vertrages
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
- Hausordnung
- Die Mieter müssen gegenseitig und aufeinander Rücksicht nehmen. Sie müssen insbesondere störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, unterlassen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist den Mietern das Musizieren untersagt. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Sorge um Nachbarn und Umwelt: Das Haus wird zur Nutzung als Privathaus gemietet, und daher müssen die Person(en), die das Haus mietet (mieten), und ihre Gäste unsere Nachbarn mit der gebührenden Sorge und dem gebührenden Respekt behandeln; sie müssen alle relevanten Statuten einhalten, einschließlich derjenigen, die sich auf Lärmbelästigung usw. beziehen. Spielen Sie daher bitte leise Musik, wenn Sie den Innenhof-Garten genießen, und keinesfalls zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr. Wir bitten die Gäste, dafür zu sorgen, dass alle Fenster und Türen - mit Ausnahme der Schlafzimmerfenster - um 23 Uhr geschlossen sind. Bitte beachten Sie, dass Feuerwerkskörper auf dem Grundstück nicht erlaubt sind. Im Falle einer Lärmbelästigung durch Nichteinhaltung dieser Vorschrift behalten wir uns das Recht vor, die Schadenskaution ganz oder teilweise einzubehalten.
- Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 500 Euro erhoben.
- Rauchen ausserhalb der Wohnung ist in der dafür vorgesehenen überdachten Möglichkeit erlaubt.
- Datenschutz
- Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es findet deutsches Recht Anwendung.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
- Schlussbestimmungen
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Vermieter:
Frank Hartl, Weidenbörnerstr. 49, 63773 Goldbach, Deutschland
Version gültig ab März 2022